Weniger Miete.
Mehr Leben.

Mit einer geförderten Wohnung können Sie Ihre Mietkosten spürbar senken. Neben Haushalten mit kleinem Einkommen haben oft auch Haushalte mit mittlerem Einkommen Anspruch auf Förderung. Prüfen Sie jetzt, ob auch Sie bares Geld sparen können!

Ihr Weg zu einer geförderten Wohnung:

Die Einkommensorientierte Förderung (EOF) ist ein staatliches Förderprogramm für bezahlbares Wohnen. Ziel ist es, Haushalten mit begrenztem Einkommen den Zugang zu angemessenem Wohnraum zu ermöglichen. Was viele nicht wissen: Auch Haushalte mit mittlerem Einkommen können Anspruch auf eine Wohnung mit Mietförderung haben. Die Förderung ist unabhängig von Arbeitslosengeld oder anderen Sozialleistungen – sie steht also auch Menschen offen, die mitten im Berufsleben stehen.
  • Familien und Alleinerziehende
  • Paare
  • Auszubildende, Studierende und Rentner:innen

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Für eine EOF-Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie bei der Stadt Nürnberg beantragen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt offiziell, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen und für welche Einkommensstufe Sie berechtigt sind. Denn die Förderung richtet sich nach dem Gesamteinkommen des jeweiligen Haushalts  und dessen Zuordnung in folgende Einkommensstufen:

Haushaltsgröße Grenzen für die Einkommensstufen*
Stufe I Euro Stufe II Euro Stufe III Euro
Einpersonenhaushalt 17 500 22 900 28 300
Zweipersonenhaushalt 27 500 35 350 43 200
Zuzüglich für jede weitere haushaltsangehörige Person 5 000 7 850 10 700
Zuzüglich für jedes Kind im Sinne von § 32 Abs. 1 bis 5 EStG 1 300 2 250 3 200
*alle Euro-Angaben in netto. Quelle: Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
Wohnberechtigungsschein beantragen →

Wie geht es nach dem Erhalt des Wohnberechtigungsscheins weiter?

  • Auf dem Wohnberechtigungsschein finden Sie Ihre Einkommensstufe.

Urbanes Zentrum Züricher Straße

In diesem Neubauprojekt entstehen 99 öffentlich geförderte Wohnungen. Füllen Sie unser Formular „Wohnungswunsch“ aus. Sollte eine passende Wohnung mit EOF-Stufe II oder III  für Sie dabei sein, werden wir Sie kontaktieren.
Wohnungswunsch anmelden

Häufige Fragen

EOF steht für einkommensorientierte Förderung. Damit unterstützt der Freistaat Bayern Menschen mit kleinerem oder mittlerem Budget dabei, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden.

Eine EOF-Wohnung ist eine geförderte Mietwohnung, für die bestimmte Einkommensgrenzen gelten. 

Bewerben können sich Personen und Haushalte, die einen passenden Wohnberechtigungsschein haben. Dazu können zum Beispiel Singles, Paare, Familien, Alleinerziehende, Studierende, Auszubildende oder Seniorinnen und Senioren gehören.

  • Persönlichen Daten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.) schnell und unkompliziert anpassen
  • Vertragsdaten (Objekt, Miete) einsehen
  • Dokumente (Betriebskostenabrechnung, Mieterbroschüren etc.) einsehen und herunterladen
  • Meldungen zu verschiedenen Themen über Formulare erfassen und Bilder dazu hochladen
  • Anliegen direkt und zu jeder Zeit an uns richten und Bearbeitungsstand verfolgen
  • Mieterzeitschrift „Wir für Sie“ herunterladen und lesen

Es gibt die Einkommensstufen I, II und III. Die Stufe richtet sich nach dem Einkommen und der Haushaltsgröße und steht im Wohnberechtigungsschein.

Ja, für eine geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bestätigt offiziell, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen und welcher Einkommensstufe Sie zugeordnet sind.

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Sozialamt der Stadt Nürnberg.

Ja, das ist möglich. Geförderte Wohnungen sind nicht nur für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen gedacht. Auch Haushalte mit mittlerem Einkommen können je nach Einkommen und Haushaltsgröße berechtigt sein.

Bei Stufe EOF I: Das Sozialamt Nürnberg hat ein Vorschlagsrecht. Bitte registrieren Sie sich direkt bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg.

Bei Stufe EOF II und III: Sie bewerben sich direkt bei der wbg Nürnberg auf ausgeschriebene Wohnungen. Diese finden Sie hier. WICHTIG: Sie können sich nur auf Wohnungen bewerben, die als EOF II oder EOF III Wohnung gekennzeichnet sind.

Dann kommt die Wohnung nicht für Sie infrage. Die im Wohnberechtigungsschein angegebene Einkommensstufe muss zur ausgeschriebenen EOF-Stufe der Wohnung passen.

Diese Website ist auf wpml.org als Entwicklungsseite registriert. Wechseln Sie zu einem Produktions-Website-Schlüssel, um remove this banner.