Weniger Miete.
Mehr Leben.
Mit einer geförderten Wohnung können Sie Ihre Mietkosten spürbar senken. Neben Haushalten mit kleinem Einkommen haben oft auch Haushalte mit mittlerem Einkommen Anspruch auf Förderung. Prüfen Sie jetzt, ob auch Sie bares Geld sparen können!
Ihr Weg zu einer geförderten Wohnung:
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Familien und Alleinerziehende
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Paare
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Auszubildende, Studierende und Rentner:innen
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
| Haushaltsgröße | Grenzen für die Einkommensstufen* | ||
|---|---|---|---|
| Stufe I Euro | Stufe II Euro | Stufe III Euro | |
| Einpersonenhaushalt | 17 500 | 22 900 | 28 300 |
| Zweipersonenhaushalt | 27 500 | 35 350 | 43 200 |
| Zuzüglich für jede weitere haushaltsangehörige Person | 5 000 | 7 850 | 10 700 |
| Zuzüglich für jedes Kind im Sinne von § 32 Abs. 1 bis 5 EStG | 1 300 | 2 250 | 3 200 |
Wie geht es nach dem Erhalt des Wohnberechtigungsscheins weiter?
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Auf dem Wohnberechtigungsschein finden Sie Ihre Einkommensstufe.
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Bei Stufe EOF I: Das Sozialamt Nürnberg hat ein Vorschlagsrecht. Bitte registrieren Sie sich direkt bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg.
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Bei Stufe EOF II und III: Sie bewerben sich direkt bei der wbg Nürnberg auf ausgeschriebene Wohnungen. Diese finden Sie hier. WICHTIG: Sie können sich nur auf Wohnungen bewerben, die als EOF II oder EOF III Wohnung gekennzeichnet sind.

Urbanes Zentrum Züricher Straße
Häufige Fragen
Was bedeutet EOF?
EOF steht für einkommensorientierte Förderung. Damit unterstützt der Freistaat Bayern Menschen mit kleinerem oder mittlerem Budget dabei, eine bezahlbare Mietwohnung zu finden.
Was ist eine EOF-Wohnung?
Eine EOF-Wohnung ist eine geförderte Mietwohnung, für die bestimmte Einkommensgrenzen gelten.
Wer kann sich auf eine EOF-Wohnung bewerben?
Bewerben können sich Personen und Haushalte, die einen passenden Wohnberechtigungsschein haben. Dazu können zum Beispiel Singles, Paare, Familien, Alleinerziehende, Studierende, Auszubildende oder Seniorinnen und Senioren gehören.
- Persönlichen Daten (Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc.) schnell und unkompliziert anpassen
- Vertragsdaten (Objekt, Miete) einsehen
- Dokumente (Betriebskostenabrechnung, Mieterbroschüren etc.) einsehen und herunterladen
- Meldungen zu verschiedenen Themen über Formulare erfassen und Bilder dazu hochladen
- Anliegen direkt und zu jeder Zeit an uns richten und Bearbeitungsstand verfolgen
- Mieterzeitschrift „Wir für Sie“ herunterladen und lesen
Welche EOF-Stufen gibt es?
Es gibt die Einkommensstufen I, II und III. Die Stufe richtet sich nach dem Einkommen und der Haushaltsgröße und steht im Wohnberechtigungsschein.
Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein?
Ja, für eine geförderte Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Er bestätigt offiziell, dass Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen und welcher Einkommensstufe Sie zugeordnet sind.
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Sozialamt der Stadt Nürnberg.
Kann ich mich auch mit mittlerem Einkommen bewerben?
Ja, das ist möglich. Geförderte Wohnungen sind nicht nur für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen gedacht. Auch Haushalte mit mittlerem Einkommen können je nach Einkommen und Haushaltsgröße berechtigt sein.
Wie bewerbe ich mich auf eine EOF-Wohnung?
Bei Stufe EOF I: Das Sozialamt Nürnberg hat ein Vorschlagsrecht. Bitte registrieren Sie sich direkt bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg.
Bei Stufe EOF II und III: Sie bewerben sich direkt bei der wbg Nürnberg auf ausgeschriebene Wohnungen. Diese finden Sie hier. WICHTIG: Sie können sich nur auf Wohnungen bewerben, die als EOF II oder EOF III Wohnung gekennzeichnet sind.
Was passiert, wenn meine EOF-Stufe nicht zur Wohnung passt?
Dann kommt die Wohnung nicht für Sie infrage. Die im Wohnberechtigungsschein angegebene Einkommensstufe muss zur ausgeschriebenen EOF-Stufe der Wohnung passen.